Am 26.09.2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. In diesem
Zusammenhang weisen wir im Folgenden auf besondere Bestimmungen des
Bundesmeldegesetzes (BMG) hin:
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf
staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung
vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs.
1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen,
soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs.
1 Satz 1 BMG).
Die Auskunft umfasst Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften. Die
Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs.
1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten zu
widersprechen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich (§ 50 Abs. 5 BMG).
Wer bereits früher einer entsprechenden Weitergabe widersprochen hat, braucht
dies nicht erneut zu tun; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen
Widerruf gespeichert.
Gemeinde Adlkofen, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 18, 84166 Adlkofen,
Telefon: 08707/929-0, Telefax: 08707/929-20, E-Mail: poststelle@adlkofen.de
Das entsprechende Formular kann auch auf unserer Internetseite (Bürgerservice/
Formulare / Sonstige Formulare) abgerufen werden; ein persönliches Erscheinen
im Rathaus ist nicht erforderlich.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr