Öffentliche Bekanntmachung

 

 

 

 

Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten


Am 08.10.2023 findet die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag sowie zum Bezirkstag statt. In diesem Zusammenhang weisen wir im Folgenden auf besondere Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) hin:


Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 BMG).


Die Auskunft umfasst Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).


Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten zu widersprechen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich (§ 50 Abs. 5 BMG).


Wer bereits früher einer entsprechenden Weitergabe widersprochen hat, braucht dies nicht erneut zu tun; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.


Gemeinde Adlkofen, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 18, 84166 Adlkofen, Telefon: 08707/929-0, Telefax: 08707/929-20, E-Mail: poststelle@adlkofen.de


Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr


Gemeinde Adlkofen
Adlkofen, 16.01.2023

 


Rosa Maria Maurer
Erste Bürgermeisterin