Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert
Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden gebeten, die Grundsteuererklärungen, falls noch nicht geschehen, dennoch zeitnah einzureichen.