Ab 15.05.2023 können Anträge auf die bayerische Energiehilfe für Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasverbraucher gestellt werden. Der Bund übernimmt 80 % der Kosten, die in 2022 über eine Verdoppelung zum Preisniveau 2021 hinaus entstanden sind.
Die Abwicklung erfolgt über die Finanzverwaltung des Freistaats Bayern über das "Elster-Portal".